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13. November 2023
Die Förderungen beziehen sich ausschließlich auf den Ersatz von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe (wie Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner) sowie auf den
Ersatz von Stromheizungen (strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen).
Der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem (Heizkesseltausch) wird für folgende Heizungsarten gefördert:
a) Hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeanschlüsse
b) Holzzentralheizungsgeräte (Pellet-, Hackgut- und Scheitholzkessel)
c) Wärmepumpen (Luftwärme-, Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen)
Ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe können nur gefördert werden, wenn
keine Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes bzw. klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz gegeben ist.
Die förderungsfähigen Holzzentralheizungsgeräte und Wärmepumpen können unter
www.umweltfoerderungen.steiermark.at abgefragt werden.
Förderungsanträge können ausschließlich im Zeitraum vom 02.01.2024 bis 31.12.2024, und nur solange finanzielle Mittel verfügbar sind, eingebracht werden.
Außerhalb dieses Zeitraums eingebrachte Förderungsanträge können bei der Förderung nicht berücksichtigt werden.
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* Für Wohnungen und Wohnhäuser wird die Schaffung von barrierefreien Sanitäreinheiten unterstützt. Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 30 % der förderbaren Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen je Wohnung 30.000 Euro, im Falle einer nachgewiesenen Erwerbsminderung erhöht sich dieser Betrag auf 50.000 Euro.
Mehr Infos unter: https://www.behindertenanwaltschaft.steiermark.at/cms/ziel/162839044/DE/
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