Bis 31.12.2024 beantragen!
Sauberes Heizen für alle
Darum geht´s
*Was wird gefördert?
Die Förderungen beziehen sich ausschließlich auf den Ersatz von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe (wie Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner) sowie auf den
Ersatz von Stromheizungen (strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen).
Der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem (Heizkesseltausch) wird für folgende Heizungsarten gefördert:
a) Hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeanschlüsse
b) Holzzentralheizungsgeräte (Pellet-, Hackgut- und Scheitholzkessel)
c) Wärmepumpen (Luftwärme-, Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen)
Ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe können nur gefördert werden, wenn
keine Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes bzw. klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz gegeben ist.
Die förderungsfähigen Holzzentralheizungsgeräte und Wärmepumpen können unter
www.umweltfoerderungen.steiermark.at abgefragt werden.
Zeitrahmen
Förderungsanträge können ausschließlich im Zeitraum vom 02.01.2024 bis 31.12.2024, und nur solange finanzielle Mittel verfügbar sind, eingebracht werden.
Außerhalb dieses Zeitraums eingebrachte Förderungsanträge können bei der Förderung nicht berücksichtigt werden.