Die Förderungen beziehen sich ausschließlich auf den Ersatz von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe (wie Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner) sowie auf den
Ersatz von Stromheizungen (strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen).
Der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem (Heizkesseltausch) wird für folgende Heizungsarten gefördert:
a) Hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeanschlüsse
b) Holzzentralheizungsgeräte (Pellet-, Hackgut- und Scheitholzkessel)
c) Wärmepumpen (Luftwärme-, Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen)
Ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe können nur gefördert werden, wenn
keine Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes bzw. klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz gegeben ist.
Die förderungsfähigen Holzzentralheizungsgeräte und Wärmepumpen können unter
www.umweltfoerderungen.steiermark.at abgefragt werden.